29 Mrz Amy P – Kommunikationsberaterin
»Nachdem ich meine Schwangerschaft offenbart hatte, wurde mir gesagt, dass ein verantwortungsvoller Job mit Zwillingen als Führungskraft nicht möglich sei. Am ersten Tag nach der Rückkehr aus der Elternzeit erhielt ich meine Kündigung. Da das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hatte, unterlag ich nicht dem Kündigungsschutz. Ich erhob trotzdem Klage mit der Begründung, dass die Kündigung diskriminierenden Charakter habe. Die Klage wurde abgelehnt.«