29 Mrz Christian F – 34 – Finanzbuchhalter
»Ich beantragte bei der Geschäftsführung einen Monat Elternzeit nach der Geburt meines Sohnes und später noch einmal sechs Monate. Noch bevor mein zweiter Sohn da war, bekam ich während eines Urlaubs eine Mail. Darin stand, dass ich ab sofort das Archiv sortieren würde, und zwar von 9 bis 18 Uhr. Meine alten, deutlich familien- freundlicheren Arbeitszeiten waren damit hinfällig. Ein Tag nach der Elternzeit flatterte dann die Kündigung ins Haus. Die Richterin erklärte, die Klage habe keine Aussicht auf Erfolg. Mit nur zehn Angestellten könne der Chef machen, was er will. Mir fehlte die Energie, mit zwei kleinen Kindern zu prozessieren, also zog ich die Klage zurück.«